Digitale Signaturen
Montag, 01. Oktober 2007

Seit längerer Zeit beschäftigen wir uns schon intern mit dem Thema „Digitale Signaturen“, da der Gesetzgeber bereits seit 01.01.2007 Vorgaben und Auflagen für das Versenden von elektronischen Rechnungen vorgibt.

Darunter fallen auch Rechnungen, die als PDF Datei mitversendet werden. So kann sich der Empfänger einer elektronischen Rechnung die Vorsteuer nur mehr abziehen, wenn diese digital signiert ist.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat dazu bereits vor längerer Zeit ein Informationsblatt zusammengestellt, in welchem alle rechtlichen Belange rund um die digitale Signatur enthalten sind. Sollten Sie dieses nicht besitzen und Interesse daran haben, so können wir Ihnen dieses gerne zukommen lassen.

Gerne können wir Sie auch zu diesem Thema beraten, um Ihnen die aufwendigen Recherchen zu ersparen. Kontaktieren Sie uns einfach.

 
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